Ihr einfühlsamer Wegbegleiter

Informationen

Wichtige Entscheidungen in kurzer Zeit

Hier finden Sie nützliche Informationen, die Ihnen in dieser schweren Zeit helfen können.

Nach dem Eintritt des Todes und dem Abschied am Grab stehen die Angehörigen vor der Herausforderung, zahlreiche administrative und organisatorische Aufgaben zu bewältigen. Doch auch nach der Beisetzung gibt es viele dringende Angelegenheiten zu regeln, wie die Erbschaftsangelegenheiten, die Auflösung der Wohnung oder die Räumung des Zimmers im Pflegeheim.

Um die Trauerfamilien in dieser belastenden Zeit zu entlasten und zu unterstützen, haben wir eine Vielzahl hilfreicher Informationen für Sie zusammengestellt:

Checkliste im Todesfall

Bei einem Todesfall in der eigenen Wohnung

Den Hausarzt kontaktieren, wenn der nicht erreichbar ist, den Notfallarzt oder den Rettungsdienst benachrichtigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung (Totenschein) aus.

Bei einem Todesfall im Spital oder in einer Institution

Das Spital bzw. die Institution lässt die Todesbescheinigung ausfüllen. Evtl. schickt das Spital bzw. die Institution die Todesbescheinigung direkt ans zuständige Zivilstandsamt. Andernfalls wird die Todesbescheinigung den Angehörigen übergeben.

Bei einem Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Gewaltdelikt

Die Polizei (Notruf 117 oder 112) muss benachrichtigt werden. Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls Staatsanwalt und Amtsarzt auf.

Meldung bei der Wohngemeinde des Verstorbenen

Innert zwei Tagen muss der Todesfall beim Bestattungsamt/Zivilstandsamt des Wohnortes des Verstorbenen gemeldet werden. Mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung (sofern nicht direkt an die Gemeinde gesandt), amtlicher Ausweis (ID/ Pass) und das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

Würdiger Abschied am Sterbebett oder am Sarg

Gemäss dem Wunsch der Angehörigen wird der Verstorbene vom Bestatter am Sterbeort abgeholt, der Bestatter bereitet den Verstorbenen für die letzte Reise vor, sofern es nicht bereits vom Spital, Heim, Spitex oder Trauerfamilie gemacht wurde. Beim Waschen und Ankleiden des Verstorbenen können die Angehörigen dabei sein und mithelfen. Wenn der Verstorbene in den Sarg gebettet wird, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied zu nehmen. Im Bestattungsfahrzeug wird der Sarg in die Aufbahrungsräume der Gemeinde oder direkt ins Krematorium gebracht.

Wichtige Fragen

Ja, ein Sarg ist in der Schweiz vorgeschrieben. Der Sarg bildet bei einer Feuerbestattung einen wichtigen Bestandteil. Das Holz des Sarges ist entscheidend für die Selbstentzündung des Körpers. Anders als bei einem herkömmlichen Feuer werden bei einer Kremation keine Entzündungshilfen verwendet. Zudem stellt der Sarg sicher, dass nach der Kremation nur die Asche eines Menschen entnommen wird.

Ja! In den Krematorien finden Einäscherungen ausschliesslich einzeln statt. Somit ist es ausgeschlossen, dass es zu einer Vermischung der Asche kommt.

Da in der Schweiz keine Friedhofpflicht besteht, ist es möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen. In den meisten Krematorien dürfen Sie die Urne auch selbst abholen. Somit entstehen keine weiteren Kosten für den Urnentransport zu Ihnen nach Hause.

Aus Sicherheitsgründen ist es in den meisten Krematorien der Schweiz nicht möglich, während der ganzen Kremation dabei zu sein. Die meisten Krematorien bieten Ihnen aber die Möglichkeit, Ihre Liebste/Ihren Liebsten auf dem „letzten Gang“ zu begleiten. Das heisst, Sie dürfen auf Wunsch bei der Einfahrt in den Kremationsofen dabei sein.

Im Kanton Basel-Landschaft darf die Bestattung oder die Kremation frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.

Die Abholung des Verstorbenen am Sterbeort und die Überführung ans Zielort kann aber bereits vor Ablauf dieser Frist erfolgen. Auch eine Aufbahrung (Abschied am offenen Sarg) ist vorher möglich.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

Geschäftsadresse

Spalinger Bestattungen
Hagmattstrasse 7A
CH-4123 Allschwil

Kontakt

info@spalinger-bestattungen.ch

Kontaktformular