Dienstleistungen

Bestattungsplanung und Organisation

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Planung und Organisation der Bestattung, um sicherzustellen, dass alle Details nach Ihren Wünschen und Vorstellungen umgesetzt werden.

Überführungen im In- und Ausland

Unsere erfahrenen Mitarbeiter kümmern sich um die respektvolle Überführung des Verstorbenen, sowohl innerhalb der Schweiz als auch international, unter Berücksichtigung aller notwendigen rechtlichen Anforderungen.

Erledigung von behördlichen Formalitäten

Erledigung von behördlichen Formalitäten Wir übernehmen für Sie die behördlichen Formalitäten, damit Sie sich in dieser schweren Zeit auf das wesentliche konzentrieren können - die Erinnerung an ihren Angehörigen.

Beratung bei der Auswahl von Särgen, Urnen und Bestattungsarten

In einem einfühlsamen Gespräch beraten wir Sie gerne bei der Auswahl von Särgen, Urnen und den verschiedenen Bestattungsarten, um eine individuelle und würdige Abschiedsform zu finden.

Organisation von Trauerfeiern

Wir gestalten die Trauerfeier nach Ihren Vorstellungen und Wünschen, um einen würdigen Rahmen für den Abschied zu schaffen, der den Verstorbenen ehrt und Trost für die Hinterbliebenen bietet.

 Lassen Sie uns helfen.    Wir sind für Sie da!

Wenn Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wichtige Fragen

Ja, ein Sarg ist in der Schweiz vorgeschrieben.

Der Sarg bildet bei einer Feuerbestattung einen wichtigen Bestandteil. Das Holz des Sarges ist entscheidend für die Selbstentzündung des Körpers. Anders als bei einem herkömmlichen Feuer werden bei einer Kremation keine Entzündungshilfen verwendet. Zudem stellt der Sarg sicher, dass nach der Kremation nur die Asche eines Menschen entnommen wird.

Ja! In den Krematorien finden Einäscherungen ausschliesslich einzeln statt. Somit ist es ausgeschlossen, dass es zu einer Vermischung der Asche kommt.

Da in der Schweiz keine Friedhofpflicht besteht, ist es möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen. In den meisten Krematorien dürfen Sie die Urne auch selbst abholen. Somit entstehen keine weiteren Kosten für den Urnentransport zu Ihnen nach Hause.

Aus Sicherheitsgründen ist es in den meisten Krematorien der Schweiz nicht möglich, während der ganzen Kremation dabei zu sein. Die meisten Krematorien bieten Ihnen aber die Möglichkeit, Ihre Liebste/Ihren Liebsten auf dem „letzten Gang“ zu begleiten. Das heisst, Sie dürfen auf Wunsch bei der Einfahrt in den Kremationsofen dabei sein.

Im Kanton Basel-Landschaft darf die Bestattung oder die Kremation frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. 

Die Abholung des Verstorbenen am Sterbeort und die Überführung ans Zielort kann aber bereits vor Ablauf dieser Frist erfolgen. Auch eine Aufbahrung (Abschied am offenen Sarg) ist vorher möglich. 

Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

Geschäftsadresse

Spalinger Bestattungen
Hagmattstrasse 7A
CH-4123 Allschwil

Kontakt

info@spalinger-bestattungen.ch

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