Checkliste

Checkliste im Todesfall

Bei einem Todesfall in der eigenen Wohnung

Den Hausarzt kontaktieren, wenn der nicht erreichbar ist, den Notfallarzt oder den Rettungsdienst benachrichtigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung (Totenschein) aus.

Bei einem Todesfall im Spital oder in einer Institution

Das Spital bzw. die Institution lässt die Todesbescheinigung ausfüllen. Evtl. schickt das Spital bzw. die Institution die Todesbescheinigung direkt ans zuständige Zivilstandsamt. Andernfalls wird die Todesbescheinigung den Angehörigen übergeben.

Bei einem Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Gewaltdelikt

Die Polizei (Notruf 117 oder 112) muss benachrichtigt werden. Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls Staatsanwalt und Amtsarzt auf.

Meldung bei der Wohngemeinde des Verstorbenen

Innert zwei Tagen muss der Todesfall beim Bestattungsamt/Zivilstandsamt des Wohnortes des Verstorbenen gemeldet werden. Mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung (sofern nicht direkt an die Gemeinde gesandt), amtlicher Ausweis (ID/ Pass) und das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

Würdiger Abschied am Sterbebett oder am Sarg

Der Verstorbene wird vom Bestatter am Sterbeort abgeholt, der Bestatter bereitet den Verstorbenen für die letzte Reise vor, sofern es nicht bereits vom Spital, Heim, Spitex oder Trauerfamilie gemacht wurde. Beim Waschen und Ankleiden des Verstorbenen können die Angehörigen dabei sein und mithelfen. Wenn der Verstorbene in den Sarg gebettet wird, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied zu nehmen. Im Bestattungsfahrzeug wird der Sarg in die Aufbahrungsräume der Gemeinde oder direkt ins Krematorium gebracht.

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