Wichtige Fragen
Wichtige Fragen
Ja, ein Sarg ist in der Schweiz vorgeschrieben. Der Sarg bildet bei einer Feuerbestattung einen wichtigen Bestandteil. Das Holz des Sarges ist entscheidend für die Selbstentzündung des Körpers. Anders als bei einem herkömmlichen Feuer werden bei einer Kremation keine Entzündungshilfen verwendet. Zudem stellt der Sarg sicher, dass nach der Kremation nur die Asche eines Menschen entnommen wird.
Ja! In den Krematorien finden Einäscherungen ausschliesslich einzeln statt. Somit ist es ausgeschlossen, dass es zu einer Vermischung der Asche kommt.
Da in der Schweiz keine Friedhofpflicht besteht, ist es möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen. In den meisten Krematorien dürfen Sie die Urne auch selbst abholen. Somit entstehen keine weiteren Kosten für den Urnentransport zu Ihnen nach Hause.
Aus Sicherheitsgründen ist es in den meisten Krematorien der Schweiz nicht möglich, während der ganzen Kremation dabei zu sein. Die meisten Krematorien bieten Ihnen aber die Möglichkeit, Ihre Liebste/Ihren Liebsten auf dem „letzten Gang“ zu begleiten. Das heisst, Sie dürfen auf Wunsch bei der Einfahrt in den Kremationsofen dabei sein.
Im Kanton Basel-Landschaft darf die Bestattung oder die Kremation frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.
Die Abholung des Verstorbenen am Sterbeort und die Überführung ans Zielort kann aber bereits vor Ablauf dieser Frist erfolgen. Auch eine Aufbahrung (Abschied am offenen Sarg) ist vorher möglich.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Geschäftsadresse
Spalinger Bestattungen Hagmattstrasse 7A CH-4123 Allschwil
Kontakt
info@spalinger-bestattungen.ch

